Kosten

Erstberatung mit einem Anwalt 

Die anwaltliche Erstberatung kann auf verschiedene Wege erfolgen. 

Neben einem Gespräch in der Kanzlei können Sie uns Ihr Rechtsproblem per Telefon oder per Mail erläutern. Die Erstberatung umfasst dabei eine rechtlich fundierte Einschätzung Ihres juristischen Anliegens. 

Erlauben Sie uns den Hinweis, dass die Erstberatung umso intensiver erfolgen kann, je besser Sie sich auf das Erstgespräch vorbereiten. Eine Auswertung der zum Sachverhalt gehörenden Unterlagen gehört dabei aber nicht zur Erstberatung.

Was die Erstberatung inkludiert:

  1. Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail
  2. Persönliches Gespräch mit einem unserer Anwälte
  3. Aussagekräftige juristische Auskunft zu Ihrem Rechtsanliegen
  4. Abstimmen über das weitere Vorgehen
  5. Kosten für Sie: 226,10 EUR

Beratungsmandat

Ist Ihr juristisches Anliegen komplexer, genügt es nicht, sich im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs damit auseinander zusetzen. In komplexeren Fällen ist ein umfassenderes Verständnis der Angelegenheit erforderlich, einschließlich eine Sichtung der zu dem Sachverhalt gehörenden Unterlagen. Manchmal kommt es vor, dass Schriftstücke mit Hilfe einer unserer Anwälte erst noch eingeholt werden müssen.

Die Kosten für ein Beratungsmandat berechnen wir zu einem Stundensatz von 270 EUR/ Stunde

Was ein Beratungsmandat inkludiert:

  1. Umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts 
  2. Beschaffung von Unterlagen, Sichtung sowie Bewertung
  3. Juristische Beratung unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten sowie Effizienz und Effektivität
  4. Persönliche Betreuung durch einen unserer Rechtsanwälte 
  5. Kosten: 270 EUR pro Stunde 

Vertretungsmandat

Typischerweise erfolgt die Abrechnung eines Vertretungsmandats nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RGV). Die Honorarabrechnung nach dem RGV orientiert sich dabei nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Darunter ist das finanzielle Interesse des Mandanten zur Klärung des Rechtsthemas zu verstehen. Je nach der Tätigkeit gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle nach dem RGV. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit verdient der Rechtsanwalt nach dem RGV eine Geschäftsgebühr. Bei einer gerichtlichen Tätigkeit kann der Rechtsanwalt hingegen eine Verfahrens- und eine Termingebühr abrechnen. Kommt ein Vergleich zwischen den Parteien zustande, fällt zudem eine Vergleichsgebühr an. 

Unsere Kanzlei rechnet bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungen regelmäßig nach diesem Modell ab. 

Eine weitere Möglichkeit isr die Abrechnung des Vertretungsmandats auf Stundenbasis oder per Pauschalvergütung. Eine Abrechnung nach Stunden erfolgt regelmäßig bei komplexeren und umfangreicheren Rechtsangelegenheiten. Voraussetzung für eine Pauschalvereinbarung ist, dass der Aufwand für den Rechtsanwalt von vornherein einschätzbar ist. 

Im Einzelfall bieten wir auch Rahmenverträge sowie eine Anwaltsvertretung auf Erfolgshonorarbasis an. Sprechen Sie uns am besten einfach darauf an.